Ich bin unglaublich froh, dass wir unseren Salonbetrieb nach der Schließungszeit wieder aufnehmen durften. Genau wie die meisten meiner Kollegen haben auch wir viel Geld und Mühe in die geforderten Schutzeinrichtungen investiert, um unsere Salons auf die vorgegebenen Anforderungen anzupassen. Deshalb habe ich auch absolutes Verständnis für Betriebsschließungen bei Friseursalons, wenn sich nicht an die Anweisungen und Hygiene-Verordnungen der BGW gehalten wird!
Sinnvoll vs sinnlos
Natürlich bin auch ich der Meinung, dass manche Anordnungen der BGW für die Ausübung unserer Tätigkeiten keinen Sinn machen und widersprüchlich sind. Zum Beispiel ist mir die Anweisung, zwingend vor jeder Behandlung die Haare zu waschen, ziemlich unklar. Aus hygienischer Sicht waschen wir natürlich immer die Haare vor dem Haarschnitt. Bei Farbbehandlungen gab es allerdings von der BGW seit jeher die Anweisung, die Haare aus Gründen des Hautschutzes vor dem Färben nicht zu waschen, da sonst der Säureschutzmantel der Kopfhaut zerstört würde. Jetzt soll diese Anweisung nicht mehr gelten!!??
Noch so ein Fall: Masken würden erst bei 60-80 Grad keimfrei, heißt es. Angenommen, das Virus säße am Haar, müssten wir folglich die Kundin bei der Haarwäsche verbrühen, richtig? Wenn man nicht weiß, woher der Kunde gerade kommt und deswegen gewaschen werden soll, müssten theoretisch auch alle Mitarbeiter früher im Betrieb erscheinen, um sich dort die Haare zu waschen. Konsequent durchdacht dürften sie dann auch nicht mehr den Salon verlassen, um z.B. in die Pause zu gehen oder sich eine Brotzeit zu holen. Denn sonst müssten sie sich bei Rückkehr erneut die Haare waschen, da man nicht weiß, wo sie waren und mit wem sie zusammenkamen… Nach Rücksprache mit dem leitenden Arzt der Corona-Abteilung unseres Krankenhauses und dem Hygienearzt der Uniklinik Erlangen gibt es für Ärzte, die Coronatests durchführen, keine Anweisung und Verpflichtung eine Haube zu tragen, da keine Gefahr gesehen wird, dass das Virus sich am Haar festsetzen könnte. Da passt für mich vieles nicht zusammen.
Wenige zocken – alle zahlen!
Ich bin daher überzeugt, dass es ganz sicher sinnvoll ist, die friseurige Vielfalt an Schutz- und Hygieneauflagen bei den entsprechenden Stellen zur Diskussion zu stellen und ggfs. Anpassungen zu fordern. Aber die auferlegten Regeln eigenmächtig zu brechen und sich darüber hinweg zu setzen, bringt uns alle in Gefahr! Diese Friseurunternehmer*in riskiert nicht nur die Schließung des eigenen Betriebes, sondern bringt unsere gesamte Branche in Misskredit. Die erneute Schließung der Salons würden viele von uns nicht überleben. Ehrlich gesagt brauchen wir pflichtbewussten Friseure keine schwarzen Schafe in unseren Reihen und sind froh, wenn die Ordnungsämter kontrollieren und durchgreifen. Damit eines sofort klar ist: Denunziantentum und anschwärzen von Kollegen sind Untugenden, die mir persönlich absolut zuwider sind! Und doch gibt es in dieser so besonderen Situation ein riesengroßes ABER: Unser Berufsstand durfte nur unter strikten Anordnungen der Behörden und mit genauen BGW-Regeln öffnen. Und daher ist es aus meiner Sicht die Pflicht eines jeden, schwarze Schafe in unseren Reihen zu melden. Unsere Kunden standen noch nie so positiv hinter uns wie jetzt. Kämpfen wir dafür, dass unsere Betriebe geöffnet bleiben!
https://www.fmfm.de/hygiene-pooper-darf-man-kollegen-anschwaerzen-oder-nicht-3736