Es ist DER Aufreger dieser Tage: In Österreich gilt für Friseurbetriebe seit kurzem die 2G-Regel. Der ganz dicke Hammer dabei: Für mobile Dienstleister gilt diese Auflage nicht! Sie dürfen weiter nach der 3G-Vorgabe arbeiten. Der Grund: es sei verfassungsrechtlich nicht möglich, 2G im privaten Bereich umzusetzen. Whaaaaaat?! Friseurunternehmer Andreas Nuissl schwillt jetzt schon der Kamm: ...
